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Ihre Anfrage
Unverbindliche Anfrage
Ihre telefonische Anfrage nehmen wir gerne und jederzeit entgegen:
Harald 0043-676-7207949   Günther 0043-664-4028899
 
Bei emails bitte möglichst genaue Angaben machen:
(Törnart, Ausbildungs-/Prüfungsziel, Personenzahl, Zeitraum, Yachtwünsche, ...... )
anfrage@sssued.info
Verbindliche Buchung
Wir bemühen uns, Ihnen nach Ihrer Anfrage so rasch als möglich ein entsprechendes Angebot unterbreiten zu können um eine verbindliche Buchung vorzunehmen. Das Angebot bildet einen Vertrag über die Teilnahme an einem Törn auf einer seegehenden Yacht. Der Vertrag kommt durch die formlose Annahme und Bestätigung per email und durch die Leistung einer Anzahlung zustande. Sollten nach erfolgter verbindlicher Buchung Leistungen nicht in Anspruch genommen werden, können Stornierungskosten anfallen, welche von der Anzahlung abgerechnet werden.
Häufig gestellte Fragen
Welche Termine stehen zur Verfügung?
In der Regel werden die gecharterten Yachten für 1 Woche gebucht und stehen dann von Samstag nachmittags bis Samstag morgens zur Verfügung. Die Ausfahrt beginnt meistens am Sonntag vormittag und endet dann Freitag abends. Bei schwacher Buchungslage kann von diesem Zeitrahmen auch abgewichen werden, speziell für die Flüge von und nach Graz an den Dienstagen. Unsere Termine sind außerhalb der Hauptsaison relativ flexibel.
Für welche Scheine gibt es eine praktische Ausbildung?
Unsere Schulung bildet den praktischen Teil zur Erlangung der österreichischen Befähigungsausweise für die Fahrtbereiche FB2, FB3 und FB4 sowie des Internationalen Zertifikates für die Führung von Jachten auf See (kurz: IC). Die Kenntnisse des theoretischen Teiles der Prüfung werden vorausgesetzt.
Welche Kenntnisse sollen für das Mitsegeln vorhanden sein?
Für einen Mitsegeltörn und für das Skippertraining werden keine besonderen Kenntnisse vorausgesetzt, das Programm und die Törnziele gestalten sich nach Ihren Wünschen.
Wie ist das mit der Geld-zurück-Garantie?
Sollte ein Kandidat die Prüfung nicht bestehen oder den Prüfungstermin verschieben müssen, werden die Schulungskosten und Prüfungsgebühren zurückerstattet. Keine Rückerstattung gibt es für Reise-, Charter- oder Verpflegungskosten.
Mit welchen Kosten ist auf einem Törn zu rechnen?
Im Wesentlichen können die Kosten für einen Törn aus 3 Bereichen zusammengesetzt werden:
a) aus den üblichen Kosten für die Reise (Flüge, Taxi, Verpflegung etc.)
b) aus den Kosten für die Yacht (Charter, Versicherung, Treibstoff, Hafengebüren, Reinigung)
und c) aus den Kosten für den Skipper und die Schulung (Organisation, Ausbildung, Prüfung).